lädt…

Mark Radler

Notizen aus der Provinz

No60 / 31. Dezember 2017

Nahe dem einstigen sächsischen Grenzstädtchen Brück fanden wir das Elend und suchten daraufhin schnell das Weite. Das gesuchte Weite endete jedoch bald an einem langen Zaun und seltsamen Schildern.

Auf der Flucht

Nach meiner Flucht aus Brücks Elend (und vor dessen „Blockwart“, s. MR No59) fällt mir unmittelbar westlich von Brück Ausbau am Straßenrand ein schwarz-weißes Richtungsschild mit der zunächst sehr kryptisch anmutenden Aufschrift „TrÜbPl” auf, was ja irgendwie nach einer sehr trüben Sache klingt.

Nach meinem Abstecher in die Belziger Landschaftswiesen (s. MR No39) könnte mir das als Abkürzung für TrappenÜbungsPlatz erscheinen, aber ich weiß natürlich sofort, dass hier bundesbewehrte Truppen – und nicht Trappen – zu Werke gehen, denn ich befinde mich an dem – oder einem – Haupteingang zum Bundeswehr Truppenübungsplatz Lehnin.

Warum diese Dinger Platz und nicht Gelände heißen, ist mir bis heute ein Rätsel, aber wahrscheinlich ist das wie mit dem Spielplatz und soll uns sagen: Jungs (und inzwischen auch Mädels), hier ist genug Platz zum Spielen (und Rumballern).

Ganz schön gaga

Folgen wir dem Richtungsschild zum TrÜbPl, werden wir bald mit weiteren Schildern belohnt, die allesamt von einigem Unterhaltungswert sind. So erfahren wir u.a. knapp – aber dafür trotzdem nicht unbedingt klar – von „SB 1 Sprengplatz groß/Handgranate Übungsraum 3 Sprengplatz klein”, „SB 2 – 12 OKA I – III AusbZ Inf” und einem „HiBa mbA”.

Militärs scheinen zu solchen Kürzeln ein geradezu erotisches Verhältnis zu haben. Solange man diese auch aussprechen kann, erscheint mir das im knappen Befehlston ja noch irgendwie sinnvoll, aber wie spricht so ein BuWeSo (Bundeswehrsoldat) bloß ein Kürzel wie „AusbZ Inf” aus? Das so auszusprechen bürgt doch ein erhebliches Zungenverletzungsrisiko in sich, da empfiehlt MARK RADLER dann doch die Langversion.

Und damit gibt es in meinen Augen bei der BuWe auch bezüglich ihres Sprachgebrauchs einen erheblichen ReFoBe (Reformbedarf).

Das Rätsel um HiBa mbA

Auf der erwähnten Tafel fällt mir die Bezeichnung „HiBa mbA” besonders ins Auge. Das lässt sich – sogar ohne Zungenakrobatik – als Hibamba auch ganz leicht und schnell aussprechen, was zwar ein wenig gaga klingt, aber einen entsprechenden Befehl vermutlich deutlich verkürzen dürfte:

„Rekrus, ab Marsch zum Hibamba!”, was dann allerdings nach exotischen Ritualtänzen klingt, was ich mir bei der BuWe dann doch (noch) nicht vorstellen kann. Was also mag “HiBa mbA” bedeuten?

Das „mbA” hinter dem HiBa erinnert mich ja sehr an das „mbH” hinter dem G der allseitsbekannten GmbH, was bekanntermaßen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung” heißt. Ich schlussfolgere daraus messerscharf, dass dort auf dem trüben Platz (TrÜbPl) irgendetwas „Beschränktes” zu erwarten ist, vielleicht beschränkte Aufmerksamkeit oder beschränkte Anerkennung? Vielleicht heißt „HiBa mbA” ja „Hilfsbataillon mit beschränkter Ausbildung” – und es werden da möglicherweise billige Hilfssoldaten herangezogen.

Im Internet gegoogelt, komme ich bei HiBa zunächst einmal überraschenderweise auf “Hiba-Lebensbaum”. Und das könnte glatt passen, das hat doch enorme Symbolkraft, wenn sich die Bundeswehr angesichts immer gefährlicherer Auslandseinsätze unter den symbolischen Schutz des Lebensbaumes begeben würde. Kann es daher sein, dass es auf den TrÜbPlen der BuWe inzwischen Lebensbaumhaine für mystische Beschwörungsrituale gibt?

Allerdings kann ich bezüglich der Wirksamkeit des Lebensbaumes nur vor übergroßen Erwartungen warnen. Vor Jahren war ein Nachbar von mir nämlich beim Beschneiden seines Lebensbaumes an einem Herzinfarkt verstorben. (Komi-) Tragisch, aber wahr (ich schwöre).

Aber vielleicht soll der Lebensbaum auch nur zur Imageförderung einer friedensstiftenden Armee beitragen. Armee unterm Lebensbaum. Das wäre doch Grundlage für eine ausbaufähige Imagekampagne. Da ist vieles denkbar.

Google bringt mich dann aber doch noch auf die richtige – und ganz nüchterne – Spur: „HiBa mbA” heißt bundeswehrgemäß „Hindernisbahn mit besonderen Anforderungen”. Das ist doch nun wirklich sehr schön abgekürzelt und bringt mich zu der Frage, ob es für diese kreativen BuWe-Kürzel vielleicht sogar einen eigenen Ausbildungsgang gibt(?).

Grundsätzliches Berührungsverbot für alles Gerät

Dann stürzt mich eine weitere (Ermahnungs-) Tafel endgültig in tiefe Ratlosigkeit. Auf dieser erklärt nämlich der Komma (Kommandant) des TrÜbPl mit Verweis auf den Militärischen Sicherheitsbereich (MiSiBe), der an der Tafel zu beginnen scheint, dass das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen verboten ist – und das mit Ausrufungszeichen!

Mir stellt sich dabei sofort die erschreckende Frage, wie die BuWeSos (Bundeswehrsoldaten) ihr Handwerk lernen sollen, wenn sie Gerät, Munition und Munitionsteile nicht berühren dürfen, denn das besagte Schild spricht ganz eindeutig ein grundsätzliches Berührungs- und Aneignungsverbot aus. Ansonsten müsste da ja korrekterweise stehen, dass das Berühren und Aneignen der aufgezählten Objekte nur Unbefugten verboten sei, wie auf anderen Tafeln ja auch nur „unbefugtes Betreten” bzw. das „Betreten durch Unbefugte“ für verboten erklärt wird (und nicht das Betreten grundsätzlich, was für BuWeSos ja einen unlösbaren Konflikt darstellen würde).

Diese Beschränkung auf Unbefugte wird aber beim Berührungs- und Aneignungverbot erstaunlicherweise nicht gemacht. Dieses gilt demnach grundsätzlich, wird jedenfalls grundsätzlich ausgesprochen.

Zu Wehrdienstzeiten wäre das ja ein – willkommener – juristischer Rettungsanker gewesen, nach dem Motto: „Nein, Herr Obergefreiter, melde gehorsamst, dass ich diese MP nicht anfassen werde, da das laut Komma (Kommandant) ja strengstens verboten ist!” Da hätte der Obergefreite dann aber dumm aus der Wäsche geguckt.

Und wieder auf der Flucht

Erst jetzt fällt mir auf, dass das Berührungs- und Aneignungsverbot von Gerät etc. laut „Kommatafel“ nur für den Militärischen Sicherheitsbereich gilt, woraus glasklar gefolgert werden kann, dass, wenn z.B. so ein Panzergerät außerhalb des Militärischen Sicherheitsbereiches steht, ich den dann durchaus berühren und mir sogar auch aneignen dürfte (?).

Verrückte BuWeWe (Bundeswehrwelt).

Die Sache wird auch nicht besser, wenn man im Duden nach der Bedeutung des Wortes „Gerät” nachschlägt. Danach ist ein Gerät „ein [beweglicher] Gegenstand, mit dessen Hilfe etwas bearbeitet, bewirkt oder hergestellt wird”. Etwas bewirkt wird!

Was zum Teufel darf man da überhaupt noch innerhalb des Militärischen Sicherheitsbereiches berühren? Nicht einmal sein eigenes Gerät, denn ansonsten müsste es ja heißen, dass das unbefugte Berühren und Aneignen von bundeswehreigenem Gerät verboten sei. Oder so ähnlich. So ist aber alles Gerät gemeint, also auch meins. Da wird mir augenblicklich mulmig zu Mute – und aus irgendeinem Grund spüre ich plötzlich Druck auf der Blase. Um nur ja nicht mit den Feldjägern in Kontakt bzw. Konflikt zu geraten, trete ich voll in die Pedale und rase mit durchdrehendem Hinterrad in Richtung Brück zurück …

 

Post Scriptum

An dieser Stelle sei in Erinnerung gerufen: Auf diesem Truppenübungsplatz lebt inzwischen ein Rudel wildlebender Wölfe, das von Zeit zu Zeit auch von sich Reden macht (s. MR No30).

MARK RADLER will return …